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Barrierefreiheitserklärung für www.wertrechner.immobilien

Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am 20.11.2025.

Wertrechner Immobilien arbeiten daran, unsere Seite www.wertrechner.immobilien für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem zum 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549, verpflichtet sich www.wertrechner.immobilien, den hohen Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Inhalte gerecht zu werden. Diese Anforderungen basieren maßgeblich auf den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) in Version 2.1, Stufe AA.

Die Webseite ist darauf ausgelegt, für alle Nutzergruppen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt zugänglich und nutzbar zu sein. Dies umfasst die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der Webinhalte und -funktionen.

Im Rahmen der Umsetzung wurden umfangreiche technische und gestalterische Maßnahmen realisiert, darunter:

  • Alternative Texte für alle relevanten Bilder und Grafiken,

  • klare und konsistente Navigationsstrukturen,

  • ausreichende Farbkontraste und Skalierbarkeit,

  • Bedienbarkeit ohne Maus sowie

  • verständliche und barrierefreie Sprache.

Darüber hinaus stellt www.wertrechner.immobilien eine leicht auffindbare und verständliche Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, in der auch Hinweise auf nicht vollständig barrierefreie Bereiche der Seite sowie Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von Barrieren enthalten sind.

Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Webseite den geltenden Rechtsvorschriften entspricht und die digitale Teilhabe aller Nutzer fördert. Etwaige nicht barrierefreie Bereiche werden kontinuierlich identifiziert und gemäß dem Stand der Technik nachgebessert.

Diese Erklärung entspricht den Vorgaben des BFSG und trägt zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich der Barrierefreiheit im Internet bei. Wenn gewünscht, kann die Erklärung noch um einen konkreten Umsetzungsplan und Kontaktdaten für Barrierefreiheitsfragen ergänzt werden.

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